Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist eine Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger.
Ich rechne diese persönlich durchgeführten Pflegeberatungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Alle Beratungseinsätze führe ich persönlich für ältere Menschen, Jugendliche und Kinder durch.
Auch in englischer Sprache kann ich Ihnen die Beratung in Berlin anbieten.
Sie (und Ihre Pflegekasse) erhalten immer einen Nachweis als Beleg dafür.